ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN der Firma DRUCKERAMBULANCE Wenzl KEG
1. ALLGEMEINES
Alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen (insbesondere Serviceleistungen) werden von uns zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Serviceleistungen sind solche, die außerhalb der Gewährleistung erbracht werden. Hier beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt gemäß unseren in den Preisblättern genannten Servicepreisen und dortigen Bedingungen.Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit im übrigen nicht. Bedingungen unserer Vertragspartner und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt wurden.Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
2. ANGEBOTE
Alle Angebote sind freibleibend. Die Richtigkeit des Kostenvoranschlages ist – soweit nicht anders vereinbart – nicht gewährleistet. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Auftraggeber berechnet. Sofern der Umfang dieser Kosten über die Angemessenheit hinaus geht, werden wir diese gesondert bekanntgeben.
3. LIEFERUNGEN, LIEFERTERMIN, LIEFERMENGE
Alle von uns angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Lieferungen im Inland sowie Länder der EU erfolgen gegen offene Rechnung. Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Verkauf resultierender Forderungen Eigentum der DRUCKERAMBULANCE. Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich, welche die Funktion und Qualität eines Artikels verbessern, behalten wir uns vor. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind nur in dessen Rahmen verbindlich. Eine einwandfreie Funktion von Bauteilen oder Geräten (in Systemen), welche unter die EMV-Richtlinie fallen, ist nur dann gewährleistet, wenn diese zusammen mit CE gekennzeichneten Produkten eingesetzt werden.Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt, ebenso steht es uns frei, jederzeit und ohne Angaben von Gründen Lieferungen nur per Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen.Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesondere sind dies: nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten, eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des Rohmaterials, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien, sowie Betriebs- und Verkehrsstörung, befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne daß dem Auftraggeber Ansprüche auf Grund des Rücktritts zustehen.Die Kaufsache ist sofort nach Empfang zu untersuchen. Reklamationen müssen uns unverzüglich angezeigt werden.
4. VORBEREITUNG DES AUFSTELLUNGSORTES
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig vor Lieferung des Gegenstandes auf eigene Kosten eine den Spezifikationen des Auftragnehmers entsprechenden Raum mit Strom- und Telefonanschluß bereit.Der Auftragnehmer wird über Wunsch dem Auftraggeber durch fachmännische Beratung gegen Kostenersatz behilflich sein, den Aufstellungsort einwandfrei vorzubereiten. Der Auftraggeber hat darüber hinaus außerdem die Eignung der Transportwege vom Hauseingang bis zum Aufstellungsort zu überprüfen und gegebenenfalls auf seine Kosten herzustellen. Die Installations- und Lagerbedingungen sind zu beachten.Sollte unserem Servicedienst nach Terminvereinbarung der Zugang zu den Geräten bzw. Räumlichkeiten nicht möglich sein, wird der gesamte Aufwand zugunsten des Auftraggebers verrechnet.
5. PREISE
Die Berechnung der Preise erfolgt in Österreichischen Schilling bzw. nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmen in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung ausgenommen empfindlicher oder verpackungsintensiver Produkte, bei denen die Verpackung gesondert berechnet wird. Ebenso werden Transportspesen in folgender Staffelung verrechnet: 0-15 kg 6,00.-- € ;15-30 kg 10,00.-- € ; ab 30 kg 14,00.-- €. Erstbestellungen werden ausschließlich per Nachnahme geliefert. Für wesentliche Veränderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle und sonstige Abgaben sind wir berechtigt, die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Treten im Zuge der Auftragserfüllung Umstände auf Seiten des Auftraggebers ein, die eine Ergänzung oder Abänderung des ursprünglichen Auftrages mit sich bringen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Umstände unverzüglich mitzuteilen und fallen allfällig daraus entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber zu Lasten.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Besteller uns gegenüber schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.Änderung und Irrtum bei Preisangaben behalten wir uns vor. Bei einem Bestellwert unter netto 73,00.-- € sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von 10,00.-- € gesondert zu verrechnen.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei – sofern nicht gesondert vereinbart – fällig.Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. in Anrechnung zu bringen.Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu stellen. Bei Nichtzahlung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, oder Bemängelungen zurückzuhalten. In diesem Falle werden noch offene Lieferungen und Leistungen nur mehr per Nachnahme oder gegen Vorauskasse ausgeführt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das uneingeschränkte Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zu vollständigen Bezahlung vor. Bei Reparatur steht uns ein Pfandrecht am bearbeiteten Gegenstand bis zur Bezahlung des Rechnungsbetrages zu. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Wir sind aber auch berechtigt, bis zur Bezahlung dieser Forderung am Gegenstand des Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.Wir sind ebenso berechtigt, die sofortige Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt der DRUCKERAMBULANCE stehenden Waren zu begehren, sowie von laufenden Lieferverträgen zurückzutreten, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eingeleitet oder fortgesetzt wird oder der Kunde wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts der DRUCKERAMBULANCE gilt der Kunde als Treuhänder der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware. Alle durch die Geltendmachung der Rechte der DRUCKERAGENTUR aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten, gehen zu Lasten des Käufers. Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Ware (Leistung) beim Besteller eingehen. Der Besteller ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet.
8. GARANTIE
Eine eventuelle Garantieleistung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Garantiezusage seitens des Auftragnehmers ist in jedem Falle an einen Abschluß eines Instandhaltungs- Vertrages für Wartung und Reparatur entsprechend den hierfür geltenden Bedingungen des Auftragnehmers gebunden. Ein solcher Instandhaltungsvertrag bildet ein eigenes Rechtsgeschäft.Eine eventuelle Garantiegewährung seitens des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf jene Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen.Mängel sind innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Auftreten dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.Jede eventuell vereinbarte Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem Technischen Kundendienst des Auftragnehmers angehören bzw. von diesem autorisiert sind, sowie bei Wechsel des Besitzers des Garantieobjektes.Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, daß der Auftraggeber sämtlicher Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist. Über die vereinbarte Garantieleistung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Gewährleistungsansprüche gegen die DRUCKERAMBULANCE enden nach sechs Monaten ab Lieferung an den Kunden. Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet, sowie sämtliche auftretende Mängel unverzüglich bekanntzugeben. Ausgenommen hiervon ist die Serviceleistung.Die DRUCKERAMBULANCE ist berechtigt, Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller an den Kunden weiterzugeben, ohne in diesen Fall dafür selbst einstehen zu müssen.Hardware: Wir leisten Gewähr für die Mängel am Material oder für technische Funktion, wobei sich unsere diesbezügliche Haftung auf Nachbesserung oder Ersatzteillieferung beschränkt. Nach der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel (z.b. durch falsche Lagerung) sind von jeder Haftung unserseits ausgeschlossen. Bei Drittlieferungen sind wir berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung unsere, gegen den Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüchen, an den Besteller abzutreten.Mängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind im Falle gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware im Lieferort schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen. Rücksendungen beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.Werden uns im Zuge der Auftragserteilung Maße und Angaben (Spezifikationen) zur Verfügung gestellt, die sich im Zuge der Auftragserfüllung als unvollständig oder ungenau herausstellen, so sind wir berechtigt, die üblichen technischen Normen und Toleranzen im Sinne der Önorm anzuwenden.
10. SCHADENERSATZ
Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Keine Haftung wird für Folgeschäden übernommen, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstehen. Keine Haftungspflicht besteht weiters für Datenverlust jedweder Art, die durch unsere Tätigkeit eintritt.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Als Gerichtsstand wird ausschließlich Wien vereinbart. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsverletzungen auflaufenden Kosten, insbesondere auch der rechtsfreundlichen Vertretung der DRUCKERAMBULANCE - auch ohne gerichtlichen Zuspruch – (auf Basis der autonomen Honorarrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung) zu tragen bzw. diese der DRUCKERAMBULANCE bei deren allfälliger Inanspruchnahme unverzüglich zu ersetzen.